Allgemeine Geschäftsbedingungen des Städt. Musikvereins Lippstadt e. V.

Der Kauf einer Konzertkarte bzw. eines Abonnements stellt einen rechtsgültigen Vertrag zwischen dem Käufer und dem Städt. Musikverein Lippstadt e.V. dar. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

Der Städt. Musikverein Lippstadt e.V. übernimmt keine Haftung dafür, dass die Veranstaltungen in der angekündigten Form und Besetzung erfolgen; Konzertplan- und Terminänderungen bleiben vorbehalten.

Fällt ein Konzert aus, so wird sich der Städt. Musikverein Lippstadt e.V. um ein Ersatzkonzert bzw. einen Ersatztermin bemühen.

Verkauf von Einzelkarten

Vorbestellte Karten müssen jeweils bis 2 Woche vor der Aufführung abgeholt oder bezahlt werden, sonst verfällt die Reservierung.

Verbindliche Kartenbestellungen werden inkl. Rechnung (zuzüglich Portokosten) zugeschickt.

Versäumt der Käufer den Besuch einer Veranstaltung, kann Ersatz nicht gewährt werden.

Bestellte und gekaufte Karten können am Veranstaltungstag nicht mehr zurückgegeben werden.

Stammabonnement

Mit dem Stammabonnement erhält der Käufer für alle Veranstaltungen der gewählten Reihe einen Stammsitzplatz. Das Stammabonnement wird für eine Konzertsaison abgeschlossen. Ein Rücktritt vom Abonnement während der Saison ist nicht möglich. Es wird automatisch für die nächste Saison verlängert, wenn es nicht bis zum 31. Mai der laufenden Saison gekündigt oder geändert worden ist.

Die Abonnementkarte ist übertragbar. Kann eine Veranstaltung nicht besucht werden, ist es nicht möglich, die Karte über den Städt. Musikverein Lippstadt e.V. zum freien Verkauf anzubieten.

Die Zahlung des Abonnements hat vor der ersten Aufführung der jeweiligen Abonnement-Reihe zu erfolgen.

Wahlabonnement

Im Wahlabonnement können aus allen Konzerten (Ausnahmen sind in dem jeweiligen Saisonprogramm vermerkt) ab 3 Veranstaltungen und die jeweilige Preisgruppe ausgewählt werden. Der Preisvorteil beträgt ca. 15%.

Ermäßigung

Im Freien Verkauf erhalten bei Vorlage eines gültigen Ausweises:

  1. Schüler, Auszubildende, Studenten, Bundesfreiwilligendienstler, Empfänger von Bürgergeld sowie Familienpassinhaber (Lippstadt) bei allen Konzerten in allen Preiskategorien 50% Ermäßigung.
  2. Familienpassinhaber aus Erwitte bei allen Konzerten in allen Preisgruppen nur die 50%ige Ermäßigung der günstigsten Preisgruppe angerechnet.

Beim Abonnement erhalten bei Vorlage eines gültigen Ausweises:

  1. Schüler, Auszubildende, Studenten Bundesfreiwilligendienstler, Empfänger von Bürgergeld sowie Familienpassinhaber aus Erwitte bei allen Konzerten in allen Preiskategorien nur die 50%ige Ermäßigung der günstigsten Preiskategorie angerechnet.
  2. Familienpassinhaber aus Lippstadt bei allen Konzerten in allen Preiskategorien 50% Ermäßigung.